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Bericht zum Zustand des Bundesheeres Der Bericht „Unser Heer 2030“ liefert den politischen Verantwortungsträgern fundierte Entscheidungsgrundlagen für das Schließen der

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Als überparteiliche Interessenvertretung der größten Berufsgruppe des Bundesheeres und Sprachrohr von nahezu 30.000 Unteroffizieren des Präsenz-, Miliz-, Reserve- und des Ruhestandes, verfolgen

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Wie viel ist uns unsere Sicherheit wert? Mit dieser aber auch mit weiteren Fragestellungen leitet der Bundesminister für Landesverteidigung zum

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Am 3. Oktober 2019 besiegelten am Stadtplatz in Enns in einer würdigen Feier die Heeresunteroffiziersakademie mit der Österreichischen Unteroffziersgesellschaft die

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Alle zwei Jahren werden die CISOR Europameisterschaften durchgeführt. Dieses Jahr finden diese Meisterschaften im militärischen 7 Kampf in Säkylä nähe

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Lesebrief des Präsidenten Schon vor mehreren Wochen hat sich die Österreichische Unteroffiziersgesellschaft (ÖUOG) als Interessenvertretung der größten Berufsgruppe des Bundesheeres

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Die Heeresunteroffiziersakademie in Enns ist die Heimatstätte der Unteroffiziere. Daher lag es nahe, dass die Österreichische Unteroffiziersgesellschaft (ÖUOG) ihre Generalversammlung

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Am Freitag, dem 12. April 2019, veranstalteten die Unteroffiziere der Windisch-Kaserne, ihr schon traditionelles Schnapserturnier im Horstis – Wirtshaus. Pünklichst konnte der

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Lesebrief des Präsidenten der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft Vizeleutnant Othmar Wohlkönig Die Melodie des bekannten Liedes „An Tagen wie diesen“ intoniert von

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Im Beisein von Verteidigungsminister Mario Kunasek wurden am Donnerstag, den 28. Februar 2019, bei einem Festakt 769 frischgebackene Unteroffiziere dem

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§ 1: Vereinsname, Vereinssitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „UNTEROFFIZIERSGESELLSCHAFT KÄRNTEN“ kurz UOG-K und hat seinen Vereinsitz in Klagenfurt. In allen Kasernen des Militärkommando – Bereiches Kärnten können Zweigstellen errichtet werden. Der Verein verfolgt keine parteipolitischen Bestrebungen und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

§1/1: Genderspezifische Schreibweise

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

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